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KitchenAid-Garantie ("Garantie") Bedingungen für
Deutschland - Belgien - die Schweiz - Österreich - Luxemburg

FÜR DEUTSCHLAND - ÖSTERREICH - LUXEMBURG:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. Nijverheidslaan
3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever, Belgien (" Garantiegeber ") eine Garantie gemäß den
nachstehenden Bedingungen.

Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes
zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.

FÜR BELGIEN:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. BUIV,
Nijverheidslaan 3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever, Belgien, USt-IdNr.: BE 0441.626.053 RPR
Brüssel („ Garantiegeber “) eine Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes
zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein. Insbesondere
profitieren Sie als Verbraucher rechtmäßig von einer zweijährigen gesetzlichen Konformitätsgarantie
gegenüber dem Verkäufer, wie sie in der nationalen Gesetzgebung für den Verkauf von Konsumgütern
festgelegt ist (Artikel 1649 bis bis 1649 octies des belgischen Code Civil), sowie von der gesetzlichen
Garantie in Bezug auf versteckte Mängel (Artikel 1641 bis 1649 des belgischen Code Civil).
FÜR DIE SCHWEIZ:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. Nijverheidslaan
3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever, Belgien („ Garantiegeber “) eine Garantie gemäß den
nachstehenden Bedingungen.
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes
zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten, die in bestimmten Fällen weiter gefasst sein
können als die hier aufgeführten Rechte, und schränkt diese nicht ein.

1) UMFANG DER GARANTIE UND GARANTIEBEDINGUNGEN

a) Der Garantiegeber gewährt die Garantie für die unter 1.b) genannten Produkte, die ein
Verbraucher von einem Händler oder einem Unternehmen der KitchenAid Gruppe innerhalb
Deutschland, Belgien, Österreich, Luxemburg, oder in die Schweiz gekauft hat.

b) NUR FÜR LUXEMBURG:
Die Garantie gilt nur insoweit, als sich das Produkt, für das die Dienstleistungen im Rahmen
der Garantie angefordert werden, in einem der unter Artikel 1.a) oben aufgeführten Länder
befindet.

c) Die Garantiefrist hängt von dem jeweiligen Produkt ab und ist wie folgt:
● 3,3 L Küchenmaschine (5KSM3311X): 5 Jahre Garantie
● 3,3 L Küchenmaschine (5KSM3310X): 2 Jahre Garantie
● 4,8 L Küchenmaschine (5KSM125, 5KSM150PS, 5KSM156, 5KSM175PS,5KSM185PS, 5KSM180): 5 Jahre Garantie
● 4,8 L Küchenmaschine (5K45SS, 5KSM45, 5KSM95, 5KPM5): 2 Jahre Garantie
● 6,9 L Küchenmaschine (5KSM7580X): 5 Jahre Garantie
● 6,9 L Küchenmaschine (5KSM7591X): 2 Jahre Garantie
● 6,9 L Küchenmaschine (5KSM7990X): 1 Jahr Garantie
● Mixer (5KSB5553): 3 Jahre Garantie
● Mixer (5KSB1585, 5KSB5075, 5KSB1565): 2 Jahre Garantie
● Mixer (5KSB5080): 7 Jahre Garantie
● Mixer (5KSB4026, 5KSB4034, 5KSB4054): 5 Jahre Garantie
● Mixer (5KSB8270, 5KSB7068, 5KSB6060): 10 Jahre Garantie
● Mixer (5KSCB1B0): 1 Jahr Garantie
● Food-Processor (5KFP0925, 5KFP1335, 5KFP1644): 3 Jahre Garantie
● Food-Processor (5KFP0919, 5KFP0719, 5KFC0516): 2 Jahre Garantie
● Food-Processor (5KFP1325): 2 Jahre Garantie
● Zerkleinerer (5KFC3515, 5KFC3516): 2 Jahre Garantie
● Cook Processor (5KCF0103, 5KCF0104): 3 Jahre Garantie
● Multi-Cooker (5KMC4241, 5KMC4244, 5KST4054): 2 Jahre Garantie
● Stabmixer (5KHB3581, 5KHB3583): 3 Jahre Garantie
● Stabmixer (5KHB2571, 5KHB2570, 5KHB2531, 5KHB1231): 2 Jahre Garantie
● Stabmixer (5KHBC212, 5KHBC414): 2 Jahre Garantie
● Handrührer (5KHM9212, 5KHM5110): 2 Jahre Garantie
● Toaster (5KMT2204, 5KMT4205): 5 Jahre Garantie
● Toaster (5KMT221, 5KMT2116, 5KMT4116, 5KMT2115, 5KMT3115, 5KMT5115): 2 Jahre Garantie
● Wasserkocher (5KEK1522): 3 Jahre Garantie
● Wasserkocher (5KEK1222, 5KEK1722, 5KEK1032SS, 5KEK1322SS, 5KEK1565): 2 Jahre Garantie
● Entsafter (5KVJ0111): 5 Jahre Garantie
● Entsafter (5KVJ0332, 5KVJ0333): 2 Jahre Garantie
● Kaffeemaschine (5KES0503, 5KES0504, 5KCM0812, 5KCM0512): 2 Jahre Garantie
● Kaffeemaschine (5KCG0702, 5KCM0402, 5KCM0802, 5KCM1204, 5KCM1208, 5KCM1209): 2 Jahre Garantie
● Kaffeemaschine (5KES2102): 3 Jahre Garantie
● Cold Brew-Kaffeebereiter (5KCM4212SX): 2 Jahre Garantie
● Gefäß mit digitaler Waage (KCG0799SX): 2 Jahre Garantie
● Trinkwassersprudler (5KSS1121): 2 Jahre Garantie
● Keramikschüssel für Küchenmaschine 5KSM2CB5: 5 Jahre Garantie
● Optionales Zubehör für Küchenmaschinen, Mixer, Toaster, Food-Processoren und Stabmixer: 2 Jahre Garantie.

d) Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum, d.h. dem Datum, an dem ein Verbraucher das
Produkt bei einem Händler oder einem Unternehmen der KitchenAid Gruppe gekauft hat.
e) Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Produkts.
f) Sollte während der Garantiefrist ein Mangel auftreten, so gewährt der Garantiegeber dem
Verbraucher im Rahmen dieser Garantie die folgenden Leistungen nach Wahl des
Garantiegebers:
- Reparatur des mangelhaften Produkts oder Produktteils oder
- Austausch des Produkts oder Produktteils. Sofern ein Produkt nicht mehr
verfügbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, das Produkt gegen ein gleich- oder
höherwertiges Produkt auszutauschen.
g) Sofern der Verbraucher die Garantie in Anspruch nehmen will, hat er sich an die
länderspezifischen KitchenAid-Kundendienstzentren oder direkt an den Garantiegeber unter
KitchenAid Europa, Inc. Nijverheidslaan 3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever, Belgien;

  • Email-Adresse DEUTSCHLAND : CONSUMERCARE.DE@kitchenaid.eu
  • Email-Adresse BELGIEN : CONSUMERCARE.BE@kitchenaid.eu
  • Email-Adresse ÖSTERREICH : CONSUMERCARE.AT@kitchenaid.eu

zu wenden. Die länderspezifischen KitchenAid-Kundendienstzentren können unter der
Telefonnummer 00800 3810 4026 erfragt werden.

FÜR DIE SCHWEIZ:
Novissa AG
Schulstrasse 1a
CH-2572 Sutz
Telefonnummer: +41 32 475 10 10
E-Mail-Adresse: info@novissa.ch

Novissa Service Center
VEBO Genossenschaft
Haselweg 2
CH-4528 Zuchwil
Telefonnummer: 032 686 58 50
E-Mail: service@novissa.ch

FÜR LUXEMBURG:
GROUP LOUISIANA S.A.
5 Rue du Château d’Eau
L-3364 LEUDELANGE
Telefonnummer: +352 37 20 44 504
Email-Adresse: myriam.grof@grlou.com


NUR FÜR DEUTSCHLAND :
Der Garantiegeber bzw. das KitchenAid-Kundendienstzentrum wird entscheiden, welche
Garantieleistung erbracht wird (Austausch des Produkts oder eines Produktteils oder
Reparatur) und ob eine Einsendung des Produkts oder Produktteils erforderlich ist.

h) Die Kosten für die Reparatur, einschließlich der Ersatzteile, und die Portokosten für die
Lieferung eines mangelfreien Produkts oder Produktteils trägt der Garantiegeber. Ebenso
trägt der Garantiegeber die Portokosten für die Rücksendung des mangelhaften Produkts oder
Produktteils, sofern die Einsendung des Produkts oder Produktteils von dem Garantiegeber
oder dem länderspezifischen KitchenAid-Kundendienstzentrum gefordert wurde. Der
Verbraucher hat jedoch die Kosten für eine angemessene Versendungsverpackung des
Produkts bzw. des Produktteils zu tragen.
i) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des Kassenbelegs oder
der Rechnung.

2) EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE
a) Die Garantie gilt nur für Produkte, die für private Zwecke genutzt werden. Wenn die
Produkte für berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden, gilt die Garantie nicht.
b) Die Garantie gilt nicht im Fall von normalem Verschleiß, unsachgemäßer oder
missbräuchlicher Verwendung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Gebrauch des
Produkts bei falscher elektrischer Spannung, Installation und Betrieb unter Verletzung der
geltenden elektrischen Vorschriften, Gewaltanwendung (z.B Schläge).
c) Die Garantie gilt nicht, wenn das Produkt verändert oder umgebaut wurde, z.B. Umbauten
von 120-V-Geräten zu 220-240-V-Geräten.
d) Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
e) Nur für DEUTSCHLAND : Weitergehende oder andere Ansprüche insbesondere Ansprüche
auf Schadensersatz sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist,
ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Garantiefrist oder für Produkte für die die Garantie nicht gilt, stehen dem
Endkunden die KitchenAid-Kundendienstzentren für Fragen und Informationen trotzdem zur
Verfügung.
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen Mitarbeiter unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung:
DEUTSCHLAND - BELGIEN - ÖSTERREICH: 00800 3810 4026


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Miomondo

Garantieverlängerung

Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für haushaltsüblich oder auch gewerblich genutzte Kaffeevollautomaten und Siebträger. In Zusammenarbeit mit Ihrem MIOMONDO-Fachhändler
Das bietet Ihnen die Garantieverlängerung

Erweiterter Deckungsschutz für Sie

Mit diesem Zertifikat (MIOMONDO-Garantie) bietet Ihnen MIOMONDO, im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistungszeit und die Herstellergarantie, Schutz auf Material- und Herstellungsfehler für Ihren o.a. Kaffeevollautomaten oder Siebträger. Der MIOMONDO-Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantiert Ihnen, dass innerhalb der ersten 5 Jahre ab Kaufdatum keinerlei zusätzliche Kosten für Fehleranalysen, Reparatur, Ersatzteile und/oder Gerätetausch für Sie entstehen, falls das geschützte Gerät innerhalb der oben genannten Laufzeit einen Defekt, also einen Schaden aus den beschriebenen Gründen erleidet. Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die MIOMONDO-Garantie gedeckt. Der Kassenbeleg zusammen mit diesem Zertifikat und dem defekten Gerät genügt, um im Falle eines Schadens am Gerät die nachstehenden Leistungen einzufordern. Die Leistungen der MIOMONDO-Garantie sind bereits im Kaufpreis der Maschine enthalten. Die MIOMONDO-Garantie beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit und Herstellergarantie und endet 5 Jahre nach Kaufdatum des geschützten Gerätes

Das müssen Sie im Schadenfall wissen

Schadenservice für Sie

Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Ihrem MIOMONDO-Fachhändler auf. Die MIOMONDO-Garantie umfasst ausschließlich Schäden, die im Rahmen einer Nutzung der versicherten Maschine entstehen. Informieren Sie Ihren MIOMONDO-Fachhändler zur Fehleranalyse und Reparatur. Sofern sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, erhalten Sie durch Ihren MIOMONDO-Fachhändler ein Ihrem defekten Gerät entsprechendes, gleichwertiges Neugerät. Der Erhalt eines gleich- wertigen Neugerätes bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre defekte Maschine ein Neugerät erhalten, welches technisch dem alten Gerät mindestens gleichgestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere Geräte. Dieser Anspruch besteht auch dann nicht, wenn das technisch höherwertigere Gerät dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würde. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zu behörteile in den Besitz des Vertragshändlers übergeht. Geben Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original-Zubehörteile, nach Möglichkeit in der Originalverpackung, an Ihren MIOMONDO-Fachhändler zurück.

Das müssen Sie über die Garantieversicherung wissen
Nicht
versicherte Schäden, Obliegenheiten, Sonstiges
Die MIOMONDO-Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (oder Kopie), diesem Zertifikat und dem defekten Gerät. Die Verwendung des Gerätes für außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt, sowie die zum Hauptzweck gewerblich genutzten Geräte. Dies gilt auch für Schäden durch Miss- oder unsachgerechten Gebrauch. Leistungen aus der MIOMONDO-Garantie werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Ansprüche aus der MIO- MONDO-Garantie können nur gegenüber MIOMONDO-Fachhändlern geltend gemacht werden. Sofern eine Reparatur, ein Austausch des defekten Gerätes oder sonstige Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, welche nicht Mitglied des MIOMONDO-Verbundes sind, besteht aus der MIOMONDO-Garantie kein Ersatzanspruch für Aufwendungen, die durch diese Tätigkeiten entstanden sind. Verbrauchsmaterial und Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind nicht gedeckt, es sei denn diese Teile werden im Rahmen eines versicherten Schadens getauscht und sind Teil des defekten Teils, wie z. B. Dichtungssätze für Brühgruppen, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eine günstigere Reparatur ermöglichen.
Der Umfang der MIOMONDO-Garantie bezieht sich auf den Auslieferungszustand der Maschine. Die MIOMONDO-Garantie stellt eine subsidiäre Deckung dar. Anderweitig bestehende Versicherungen, Garantien der Gerätehersteller oder Haftungen Dritter sowie Rückrufaktionen des Herstellers sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen derer Haftung. Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung oder Wartung sind nicht gedeckt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß (auch Zerkratzen oder Verschrammen der Maschine ohne Beeinträchtigung der technischen Maschinenfunktionalität), sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt. Schäden durch Verschwinden der Maschine (z.B. Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externem Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt. Infolge eines gedeckten Totalschadens, (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht die defekte Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.), nach erfolgter Ersatzleistung in den Besitz des Fachhändlers über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und für Sie kostenlose Entsorgung. Sofern während der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie die geschützte Maschine getauscht wurde, müssen zur Einforderung einer Leistung aus der MIOMONDO-Garantie die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) über den Austausch vorgelegt werden.

Zudem ist im Falle eines Geräteaustausches der Austauschlieferschein zwingend bis zum Ablauf der MIOMONDO-Garantie aufzubewahren, da dieser zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuelle weitere Schadenansprüche gilt. Im Falle eines Gerätetausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie, geht die MIOMONDO-Garantie auf die neue Maschine über und beginnt wie o.a. am Tag des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie des Neugerätes. Wird das Gerät im Rahmen der MIOMONDO-Garantie getauscht, so geht die MIOMONDO-Garantie auf das Neugerät über und endet am Tag ihres ursprünglichen Ablaufs für das Alt Gerät. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der MIOMONDO-Garantie wird durch den Gerätetausch nicht bewirkt.
Garantiegeber und Versicherungsnehmer:                                                                                        Assekuradeur:

Eisenjansen GmbH & Co. KG                                                          Garantie-Datenbank 24 GmbH

Albert-Jansen-Straße 8, 52511 Geilenkirchen                        Hans-Strothoff-Platz 1, 63303 Dreieich
Amtsgericht: Aachen HRA 4958                                                   Amtsgericht: Offenbach am Main
Registergericht: Amtsgericht Aachen B9738                          HRB 49879

                                                                



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Espressopool

Das müssen Sie bei der Deckung wissen
Erweiterter Deckungsschutz für Sie
Diese Versicherung bietet Ihnen eine Garantieverlängerung für Siebträgermaschinen, Kaffeemaschinen, Kaffeemühlen und Gelatomaschinen, die mit ihren Leistungen über die Herstellergarantie des Gerätes hinausgehen. Die 5 Jahre Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die Garantieversicherung ebenfalls abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und diesem Zertifikat der Garantieverlängerung auf 5 Jahre stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Schadens am Gerät die Leistungen einzufordern. Die Versicherung ist im Kaufpreis der Maschine enthalten und nach Kaufdatum daraufhin 5 Jahre lang gültig.

Das müssen Sie im Schadenfall wissen
Schadenservice für Sie
Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner auf. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch der geschützten Maschine entstanden sind. Informieren Sie Ihren ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner zur Analyse und Reparatur. Falls es sich um einen Maschinenschaden aufgrund von Material- und Herstellerfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 5 Jahre Laufzeit der Garantieversicherung keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch die Garantieversicherung das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei einem Maschinentausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellerfehlern, behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche. Neugerätewert-Ersatz bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre alte, defekte Maschine eine Neumaschine erhalten, die technisch der alten Maschine zumindest gleich gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Maschinen besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zubehörteile in dem Besitz des Vertragshändlers übergeht und die zugehörige Garantieversicherung als erloschen gilt. Senden Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, zurück. Verbesserungen der Maschine durch „Aufrüstungen“ können Sie gerne gegen einen Aufpreis bei Ihrem ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner erhalten. Als Leistungsbeginn für die Garantieversicherung gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 5 Jahre nach Maschinen-Rechnungsdatum. Bei Ersatz einer Maschine nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur etc.) gilt die zugehörige Garantieversicherung als erloschen. Für die Neumaschine ist selbstverständlich wieder ein neue Garantieversicherung enthalten.

Das müssen Sie über die Garantieversicherung wissen
Wissenswertes für Sie
Die Garantieversicherung ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien). Verbrauchsmaterial und Verschleißteile sind nicht gedeckt. Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist. Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Maschine. Garantien der Maschinenhersteller sind vorrangig leistungspflichtig sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter. Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Anderweitig bestehende Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Maschineninhaber sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Bei gedeckten Totalschäden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht nach Ersatzleistung, die entsprechende Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.) in den Besitz des Fachhändler über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und kostenlose Entsorgung. Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als gedeckte Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiterhin sind Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt. Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung. Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet. Schäden durch normale, übliche Abnutzung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung. Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung und Wartung, gelten nicht als mitversichert. Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen des Herstellers fallen nicht unter die Garantieverlängerung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt. Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden der Maschine (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt. Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit der Maschine nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Kosten durch Schäden, die keine Maschinenschäden sind oder sich nachträglich als keine Maschinenschäden erweisen, sind nicht gedeckt. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt. Voraussetzung für den Anspruch auf kostenfreie Mangelbeseitigung ist die Vorlage dieses durch einen autorisierten Händler ausgefülltes Zertifikat und des Kaufbeleges. Falls in der Laufzeit der Garantieversicherung die geschützte Maschine getauscht wurde (Garantietausch durch Hersteller etc.), müssen bei Einforderung einer Leistung aus der Garantieversicherung auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden. Angemeldete Schäden ohne genaue Schadenhergangs-Beschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt. Bei jeglicher Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Maschineninhaber oder dessen Bevollmächtigter ist für die geschützte Maschine verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem die, dem Maschineninhaber zumutbare, Sorgfalt ausser Acht gelassen wurde, findet keine Deckung. Das müssen Sie im Schadenfall wissen Schadenservice für Sie Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner auf. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch der geschützten Maschine entstanden sind. Informieren Sie Ihren ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner zur Analyse und Reparatur. Falls es sich um einen Maschinenschaden aufgrund von Material- und Herstellerfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 5 Jahre Laufzeit der Garantieversicherung keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch die Garantieversicherung das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei einem Maschinentausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellerfehlern, behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche. Neugerätewert-Ersatz bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre alte, defekte Maschine eine Neumaschine erhalten, die technisch der alten Maschine zumindest gleich gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Maschinen besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zubehörteile in dem Besitz des Vertragshändlers übergeht und die zugehörige Garantieversicherung als erloschen gilt. Senden Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, zurück. Verbesserungen der Maschine durch „Aufrüstungen“ können Sie gerne gegen einen Aufpreis bei Ihrem ESPRESSO PARTNER POOL Fachhändler/Markenpartner erhalten. Als Leistungsbeginn für die Garantieversicherung gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 5 Jahre nach Maschinen-Rechnungsdatum. Bei Ersatz einer Maschine nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur etc.) gilt die zugehörige Garantieversicherung als erloschen. Für die Neumaschine ist selbstverständlich wieder ein neue Garantieversicherung enthalten.